Donnerstag, 29. Dezember 2011

Bundeskartellamt praktiziert Anti-Transparenz
Wettbewerbshüter Mundt: "Rabattverträge sind Geschäftsgeheimnis"

Zu "Geschäftsgeheimnissen" hat das Bundeskartellamt die Arzneimittel-Rabattverträge zwischen der Pharmaindustrie und den Krankenkassen erklärt. Mit dieser Begründung lehnte der Präsident der Wettbewerbswächter Andreas Mundt in einem heute veröffentlichten Interview mit dem Deutschen Ärztblatt die Offenlegung der Rabattverträge ab.

„Es geht um die Kalkulation der einzelnen Unternehmen und somit letztlich um Geschäfts­geheimnisse“, so Mundt wörtlich gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Eine der hoheitlichen Aufgaben des Bundeskartellamtes ist Prüfung der Rabattverträge darauf, ob die Krankenkassen ihre Einkaufsmacht unzulässig bündeln.

Vielfach wird kritisiert, dass nicht transparent sei, was Krankenkassen und Pharmakonzerne hinter geschlossenen Türen aushandeln. Die Verweigerung der Offenlegung der Rabattveeträge durch die öffentlichen Wettbewerbswächter hat zur Folge, dass die Betroffenen, nämlich die Krankenversicherten, nach wie vor nicht erfahren dürfen, was die Krankenkassen für die Medikamente, die sie den Patienten den meisten Fällen aufzwingen, tatsächlich bezahlen.

Auf Konfrontationskirs mit den Krankenkassen geht Kartellamtspräsident Mundt in einem anderen Fall. In seinem Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt kritisierte er, dass Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen die Wettbewerbsbehörde Fusionen von Krankenkassen nicht mehr unter die Lupe nehmen darf. Mundt fordert den Gesetzgeber auf, diese Gesetzeslücke zu schließen. Es müsse klargestellt werden, dass das Kartellrecht und die Fusionskontrolle auch für Krankenkassen gelten“.

jos

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